AGB folgender
Domains, sowie allen Subdomains:
Anmerkung : Australien-Kanal.de, Fossicking.de sind
Private Australien Seiten und werden nicht Gewerblich
betrieben ! Diese Domains gibt es schon seit vielen Jahren und
werden auch in Zukunft Privat bleiben.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Australien-Neuseeland.com,
Australien-Neuseeland-Forum.de, 123-Camper.com,
Fly-To-Australia.com und Outback-Info.de sowie deren Domains
und Subdomains.
1. Regelungsgegenstand
1.1. 123-Camper.com Reiseinformationen & Services, Inhaber
Joerg Fuchs, Hessenring 62a, 61184 Karben, Germany – im
Folgenden Leistungsvermittler genannt – bietet seine
Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese
allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für alle
Rechtsgeschäfte, die über die Internetseiten
Australien-Neuseeland.com, Australien-Neuseeland-Forum.de,
123-Camper.com, Fly-To-Australia.com und Outback-Info.de sowie
deren Domains und Subdomains mit Ihnen als Kunde geschlossen
werden.
1.2. Es wird darauf hingewiesen, dass der
Leistungsvermittler lediglich einzelne Reiseleistungen von
Vermietern, Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern – im
folgenden Leistungsträger genannt – vermittelt. Der
Leistungsvermittler ist zwischen dem Kunden und dem
Leistungsträger ausschließlich als Vermittler tätig und
handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen
Leistungsträgers. Eigene Reiseleistungen werden vom
Leistungsvermittler nicht erbracht. Es werden von Seiten des
Leistungsvermittlers keine Pauschalreisen vermittelt, d.h. es
kann jeweils nur eine Leistung beim jeweiligen Leistungsträger
gebucht werden.
1.3. Soweit vom Leistungsvermittler lediglich Links zu
Angeboten Dritter bereitgestellt werden, handelt er weder als
Vermittler noch als Reiseveranstalter. In diesen Fällen werden
Verträge direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger
geschlossen.
1.4. Auf den vermittelten Vertrag zwischen Kunde und
Leistungsträger finden die allgemeinen Geschäftsdingungen des
jeweiligen Leistungsträgers Anwendung. Diese können vor und
bei der Buchung eingesehen werden und werden während des
Buchungsvorgangs noch einmal ausdrücklich bestätigt. In den
allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Leistungsträgers werden Einzelheiten des vermittelten Vertrags
wie u.a. Haftung, Umbuchung, Mängelbeseitigung geregelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Durch die Abgabe des Buchungsauftrags unterbreitet der
Kunde dem Leistungsvermittler ein bindendes Angebot auf
Abschluss eines Reisevermittlungsvertrags. Damit bietet er
einen Vertragsschluss zu den von ihm beauftragten Bedingungen
verbindlich bei dem von ihm ausgewählten Leistungsträger an.
Der Buchungsauftrag kann online, schriftlich, per E-Mail,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Kunde ist
an sein durch den Auftrag übermitteltes Angebot längstens 10
Tage gebunden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich
oder per E-Mail erklärte Bestätigung des Leistungsvermittlers
innerhalb dieser Zehntagesfrist zustande. Vor der
verbindlichen Erteilung des Buchungsauftrages gegenüber dem
Leistungsvermittler entstehen dem Kunden keine Verpflichtungen
gegenüber dem Leistungsträger. Der Leistungsvermittler wird
nach dem Eingang des verbindlichen Buchungsauftrags die
Verfügbarkeit prüfen. Sollte die gebuchte Leistung wider
Erwarten nicht zu dem gewünschten Termin zur Verfügung stehen,
so wird der Kunde schnellstens darüber informiert.
2.2. Bei der Online-Buchung erteilt der Kunde den
verbindlichen Buchungsauftrag, sobald er in der Maske den
Button "Verbindlicher Buchungsauftrag" anklickt.
2.3. Durch den verbindlichen Buchungsauftrag erklärt der
Buchende gleichzeitig, dass er geschäftsfähig im Sinne der §§
104 ff. BGB und volljährig ist.
2.4. Soweit der Kunde einen verbindlichen
Buchungsauftrag nicht nur für sich selbst, sondern auch für
Dritte abgibt und ein Vermittlungsvertrag mit dem
Leistungsvermittler sowie ein Vertrag mit dem
Leistungserbringer zustande kommt, ist der Kunde für die
Verpflichtungen dieser dritten Personen aus beiden Verträgen
wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Gegenüber dem
Leistungsvermittler haftet der Kunde auch für die Erfüllung
der Vertragspflichten der oder des Dritten.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe
der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des
jeweiligen Angebots des Leistungsträgers sowie aus den Angaben
in der Auftragsbestätigung. Im Zweifel gelten immer die
Angaben in der Auftragsbestätigung, sofern diese nur
unerheblich vom Angebot abweichen. Die Angaben über die
Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des
jeweiligen Leistungsträgers. Sie stellen keine eigene
Zusicherung des Leistungsvermittlers gegenüber dem Kunden dar.
3.2. Der Leistungsvermittler übernimmt keine Haftung für
die Durchführung der vermittelten Reiseleistung. Zudem gibt er
keine Zusicherung für die Qualität oder Eignung der
dargestellten Reiseleistung ab und übernimmt keine Gewähr für
die tatsächliche Verfügbarkeit der Reiseleistung, es sei den
er hatte positive Kenntnis oder grob fahrlässig Unkenntnis
hiervon. Etwaige diesbezügliche Ansprüche sind an den
Leistungsträger zu richten. Der Leistungsvermittler haftet
lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen
zwischen Leistungsträger und Kunde.
3.3. Der Leistungsvermittler beschränkt seine Haftung im
Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit für Schäden, die
nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, auf den dreifachen Preis
der vermittelten Leistung.
4. Zahlung
4.1. Soweit Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise an den Leistungsvermittler erfolgen sollen, sind diese
erst fällig, wenn ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB übergeben wurde. Dies gilt selbstverständlich auch
für Anzahlungen. Die Übergabe eines Sicherungsscheins des
Leistungsvermittlers an den Kunden ist nicht erforderlich,
sofern er lediglich Leistungen vermittelt und im Rahmen der
Abwicklung keine Zahlungen entgegen nimmt. Zahlungen sind in
diesem Fall auch ohne Erhalt eines Sicherungsscheins fällig.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Reisepreis direkt vom
Leistungserbringer per Kreditkarte abgebucht wird.
4.2. Die Anzahlung beträgt je nach Leistungsträger in der
Regel 20-25% des Gesamtpreises. Sie muss innerhalb von 14
Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung auf dem in der
Buchungsbestätigung genannten Konto eingehen. Dies ist in der
Regel das Konto des Leistungsvermittlers. Die Restzahlung ist,
soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart
ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Auch hier
ist zur Wahrung des Zahlungstermins der Eingang auf dem in der
Buchungsbestätigung genannten Konto erforderlich. Einzelheiten
sind der jeweiligen Buchungsbestätigung zu entnehmen.
4.3. Für die Zahlung mit Kreditkarte gilt die
Besonderheit, dass bei der "Online Buchung" zunächst keine
Beträge von der Kreditkarte abgebucht werden. Erst nach
erfolgter Buchungsbestätigung des Leistungsträgers ist in
einigen Fällen eine Anzahlung per Kreditkarte notwendig. In
diesen Fällen wird der Kunde vor der Abbuchung in
schriftlicher Form (E-Mail) informiert.
4.4. Bei verspätetem oder unvollständigem Eingang einer
Zahlung kann der Leistungsvermittler die Reiseleistungen zu
Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Sämtliche durch
diese Stornierung anfallenden Gebühren und Kosten hat der
Kunde zu zahlen. Insoweit wird auf die Regelungen unter Punkt
7 verwiesen.
4.5. Gebühren für Rücktritt, Bearbeitung, Buchung oder
Umbuchung sind sofort zur Zahlung fällig.
4.6. Die dem Leistungsvermittler obliegende Leistung aus
dem Vermittlungsvertrag ist mit der Übersendung der gültigen
Leistungsunterlagen wie z.B. Vouchers (meist per E-Mail)
erfüllt.
5. Leistungs- und
Preisänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Leistungsvermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind dem Leistungsträger gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung nicht
beeinträchtigen. Der Leistungsträger wird den Kunden direkt oder über den Leistungsvermittler von notwendig
gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen.
5.2. Der Leistungsträger behält sich vor, im Fall der
Erhöhung staatlichen Gebühren wie Landessteuer oder
Mehrwertsteuer des betreffenden Reiselandes oder einer
Änderung der für die betreffende Buchung geltenden
Wechselkurse, die dem Leistungsvermittler entstehenden
Mehrkosten an den Kunden weiterzubelasten, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen. Änderungen des Preises müssen unverzüglich nach
Kenntnis des Änderungsgrundes dem Kunden bekannt gemacht
werden. Preiserhöhungen können nur bis zu 21 Tage vor dem
Reiseantritt geltend gemacht werden. Entscheidend ist der
Zugang der Erhöhungserklärung beim Kunden. Die Möglichkeiten,
in diesem Fall vom Vertrag mit dem Leistungsträger zurückzutreten, bestimmen sich nach dem zwischen dem Kunden und
Leistungsträger anwendbaren rechtlichen und vertraglichen
Bestimmungen.
5.3. Im Falle einer nachträglichen für den Kunden
negativen Änderung des Reisepreises wird der
Leistungsvermittler den Kunden unverzüglich in Kenntnis
setzen.
6. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
Der Leistungsvermittler ist nicht verantwortlich für die
Unterrichtung des Kunden über die Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung
obliegt dem Kunden. Wir empfehlen dringend eine
Reiseversicherung abzuschließen. Diese kann direkt Online
abgeschlossen werden. Mehr Infos finden Sie
hier. Informationen zu
Impfvorschriften finden Sie
hier.
7. Rücktritt
7.1. Soweit der Leistungsvermittler lediglich eine
Reiseleistung vermittelt, richtet sich ein Rücktrittsrecht
nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger geltenden
gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Der Kunde hat den
Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungsträger oder dem
Leistungsvermittler zu erklären.
7.2. Der Leistungsvermittler erhebt eigene
Stornierungsgebühren von € 25 für den entstehenden Aufwand pro
Person. Hierbei handelt es sich um pauschalierte
Entschädigungen, die unter Berücksichtigung des üblichen
Aufwands ermittelt wurden. Dem Kunden bleibt
selbstverständlich der Nachweis, dass ein geringerer oder gar
kein Schaden eingetreten ist.
7.3. Eine Stornierung der Buchung bis zu einem Zeitraum
von 31 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei
möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der
Buchungsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Stichtag
für die Berechnung dieser Frist ist der Tag des Eingangs der
Rückrittserklärung beim Leistungsträger oder
Leistungsvermittler innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Die jeweiligen Stornogebühren des Leistungsträgers sind vor
Abgabe des verbindlichen Buchungsauftrags im Internet
ersichtlich. Der Leistungsvermittler ist im Fall der
Stornierung berechtigt, Stornogebühren, die vom
Leistungsträger ihm gegenüber erhoben werden, an den Kunden
weiter zu geben und von diesem ersetzt zu verlangen.
7.4. Soweit vor Erteilung des verbindlichen
Buchungsauftrags in den AGB des Leistungsträgers und in der
Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verlangt der
Leistungsträger abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der
Rücktrittserklärung folgende pauschale Entschädigungen, die
vom Leistungsvermittler an den Kunden weiter belastet werden.
Bei Reiserücktritt
bis 31 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
30 - 21 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
20 - 11 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
10 - 0 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Ansonsten gelten die mit den ABG des Leistungsträgers
vereinbarten Stornogebühren und –kosten des Leistungsträgers,
die auch noch einmal in der Auftragsbestätigung angeführt
sind. Dem Kunden bleibt es unbenommen, niedrigere Kosten bzw.
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8. Mitwirkungspflichten
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Mitreisende über deren
Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen,
vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Kenntnis von
Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von
Reisenden vor Ort bekannt werden, diese unverzüglich einem
Vertreter des Leistungsträgers vor Ort mitzuteilen. Der
Leistungsvermittler weist darauf hin, dass eine beim
Leistungsvermittler vorgebrachte Beschwerde nicht die
Geltendmachung von Ansprüchen beim Leistungsträger und
Reiseveranstalter gemäß § 651 g Abs. 1 BGB ersetzt.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer
Fahrzeugübernahme zusammen mit dem Leistungsträger eine
Funktions- und Sichtprüfung des Fahrzeuges durchzuführen.
Etwaige Mängel müssen schriftlich festgehalten werden und vom
Leistungsträger unterschrieben werden. Treten Mängel während
der Fahrt auf, so ist unverzüglich der Leistungsträger zu
informieren.
9. Haftung,
Haftungsbeschränkungen, Verjährung
9.1. Der Leistungsvermittler haftet dem Kunden nur
dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes durchgeführt wird. Für den
Vermittlungserfolg oder die Leistungserbringung wird nicht
gehaftet. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Leistungsvermittler keine eigenen Reiseleistungen
erbringt, sondern lediglich Leistungen Dritter vermittelt. Er
haftet folglich nicht für die Verletzung von Vertragspflichten
des Leistungsträgers. Hier kann der Kunde sich ausschließlich
an den Leistungsträger wenden.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der
Leistungsvermittler dem Kunden nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im
Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Leistungsvermittler wegen unerlaubter Handlung und bei
Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens
begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme
der Haftpflichtversicherung des Leistungsträgers.
9.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung
müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Leistungsträger geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser
Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
9.5. Der Rückgriff des Kunden auf den Leistungsträger
wegen Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen,
wenn der Kunde es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel
unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine
Mitwirkungspflichten aus Ziffer 9 verletzt hat und der
Leistungsträger deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
9.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den
Leistungsvermittler ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die
Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Sollten Ansprüche des
Reisenden nach den §§ 651c bis 651f entstanden sein, verjähren
diese in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Sonstiges
10.1. Inhalt des Onlineangebotes. Der Autor übernimmt
keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich
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vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor liegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor
behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das
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ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder
endgültig einzustellen.
10.2. Leistungsvermittler und Leistungsträger behalten
sich das Recht vor, einzelne
Vermittlungsaufträge bzw. Buchungsaufträge abzulehnen,
insbesondere wenn:
- der Kunde nicht kreditwürdig ist.
- bei Kunden die Bonität bei Vorlage der Kreditkarte nicht
gewährleistet ist.
10.3. Der Leistungsvermittler ist berechtigt, jederzeit
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
Diese Änderung wird dem Kunden / Buchenden unter Hinweis auf
die Bedeutung mitgeteilt und eine Frist zum Widerspruch von
einem (1) Monat eingeräumt. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die
Änderung als akzeptiert.
10.4. Die Datenschutzbestimmungen des Leistungsvermittlers
finden Sie
hier.
10.5. Angaben zum Impressum des Leistungsvermittlers finden
Sie
hier.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen
Leistungsvermittler und Kunde gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Als allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird zwischen den
Leistungsvermittler und Kunde Friedberg/Hessen vereinbart,
soweit dies gesetzlich möglich ist.
11.3. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
zulässig.
11.4. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen oder
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, sofern dies in
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig
geregelt ist. Dieses Erfordernis gilt auch für die Aufhebung
der Schriftform selbst.
11.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeine Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Unsere AGB werden betreut von
Berlinghoff Rechtsanwälte, 61231 Bad Nauheim
1. Verweise und Links
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